edd Ordnung
“Die Edd-Ordnung regelt die Grundsätze und Strukturen der kirchlichen Jugendarbeit auf Dekanatsebene. Insbesondere enthält sie Richtlinien für das edd-Jugendforum und das Dekanatsteam.” (Artikel 1.2.)
1. Name und Geltungsbereich
1.1. edd entdecke dein Dekanat ist Logo und Bezeichnung der katholischen Jugendarbeit im Dekanat Alzenau im Sinne eines offenen Zusammenschlusses. Unter edd vernetzen sich Ministrantengruppen, Jugendverbände, Pfarrjugendgruppen, überörtliche Initiativen etc. sowie Einzelpersonen auf freier Basis.
1.2. Die edd-Ordnung regelt die Grundsätze und Strukturen der kirchlichen Jugendarbeit auf Dekanatsebene. Insbesondere enthält sie Richtlinien für das edd-Jugendforum und das Dekanatsteam.
2. Selbstverständnis
2.1. edd versteht sich als Vernetzung, Interessensvertretung und Dienstleister für alle Gruppierungen im Geltungsbereich. Darüber hinaus richten sich die edd-Aktivitäten auch an nicht organisierte sowie kirchenferne Jugendliche.
2.2. Im Rahmen von edd werden auf Dekanatsebene zielgruppenorientierte Angebote initiiert, die die kirchliche Jugendarbeit vor Ort stärken und auf überörtlicher Ebene erfahrbar machen. Dazu gehören Veranstaltungen wie edd-live, Crossing, Sprungbrett, Sommertage, Only Youth und Ökumenischer Jugendkreuzweg.
2.3. Alle Strukturen, Angebote und Dienste im Rahmen von edd richten sich am Leitbild der kirchlichen Jugendarbeit in der Diözese Würzburg sowie am Rahmenplan Kirchliche Jugendarbeit in der Diözese Würzburg aus.
2.4. Bei edd können alle Einzelpersonen und Gruppen mitarbeiten, sofern sie nicht im offenen Widerspruch zu dieser Grundlegung stehen.
3. edd-Jugendforum
3.1. Zweimal jährlich findet ein edd-Jugendforum statt. Dazu eingeladen sind Vertreter aller Gruppierungen aus dem Bereich des Dekanates Alzenau sowie interessierte Einzelpersonen.
3.2. Das edd-Jugendforum dient dem gegenseitigen Kennenlernen und Erfahrungsaustausch, der Anregung und Fortbildung, der Wahl und Beratung des Dekanatsteams, dem Informationsfluss sowie der gemeinsamen Interessensvertretung der kirchlichen Jugendarbeit im Dekanat Alzenau.
3.3. Das edd-Jugendforum kann auch in Form mehrerer kleiner Jugendforen – verteilt auf die Pfarrverbände des Dekanates – abgehalten werden. Dies gilt nicht, wenn Wahlen, Bestätigungen oder Beschlüsse zur edd-Ordnung anstehen.
3.4. Die Einladung erfolgt rechtzeitig (mindestens drei Wochen vorher) und auf geeignete Weise durch das Dekanatsteam bzw. in Vertretung durch den Dekanatsjugendseelsorger.
3.5. Gestaltung und Leitung liegen in der Verantwortung des Dekanatsteams.
3.6. Das edd-Jugendforum ist beschlussfähig, wenn Mitglieder des Dekanatsteams nicht die Mehrheit der Versammlung bilden.
3.7. Stimmberechtigt sind alle anwesenden Personen, sofern sie zum Geltungsbereich von edd gehören und dessen Selbstverständnis teilen.
3.8. Über einen Ausschluss (siehe 2.4.) entscheidet das Dekanatsteam mit seiner ¾ Mehrheit.
4. Dekanatsteam
4.1. Das Dekanatsteam besteht aus 15 gleichberechtigten, gewählten Mitgliedern sowie aufgrund seines Amtes dem Dekanatsjugendseelsorger.
4.2. Das Dekanatsteam bündelt die Interessen der katholischen Jugendarbeit im Dekanat Alzenau. Es trägt zur Vernetzung und Unterstützung der Gruppierungen im Geltungsbereich bei. Weiterhin initiiert und organisiert das Dekanatsteam übergreifende Angebote und Dienste.
4.3. Das Dekanatsteam berät den Dekanatsjugendseelsorger in seinen Aufgaben.
4.4. Das Dekanatsteam lädt zum edd-Jugendforum ein und ist für dessen Gestaltung zuständig.
4.5. Das Dekanatsteam benennt mindestens zwei Jugendvertreter für den Dekanatsrat. Darüber hinaus beantragt das Team die Anerkennung als Sachausschuss Jugend des Dekanatsrates und nimmt gegebenenfalls die entsprechenden Aufgaben wahr.
4.6. Die Zusammensetzung des Dekanatsteams soll in geeigneter Weise verschiedene Gruppierungen sowie die beiden Geschlechter repräsentieren.
4.7. Mindestens ein Mitglied des Dekanatsteams kommt jeweils aus den Pfarrverbänden Oberer Kahlgrund, Mittlerer Kahlgrund sowie Alzenau & Maingemeinden, es sei denn es steht keine Person zur Verfügung.
4.8. Die Wahl erfolgt durch das edd-Jugendforum in geheimer Abstimmung. Die Einladung zum Jugendforum muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass Wahlen stattfinden.
4.9. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen auf sich vereinigen kann. Im zweiten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit.
4.10. Wählbar sind alle stimmberechtigten Teilnehmer des edd-Jugendforums sowie alle Personen aus dem edd-Geltungsbereich, von denen ein schriftliches Einverständnis vorliegt.
4.11. Die Wahlleitung liegt beim Dekanatsjugendseelsorger.
4.12. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes möglichst am Endes eines Arbeitsjahres – kann das Dekanatsteam im Rahmen eines edd-Jugendforums eine Nachwahl durchführen. Die Amtszeit von nachgewählten Mitgliedern verkürzt sich entsprechend.
4.13. Eine Wiederwahl ist möglich und findet in Form einer Bestätigung statt. Hierzu reicht die einfache Mehrheit der Stimmen.
4.14. Die Abwahl eines Dekanatsteammitglieds muss von mehr als der Hälfte der stimmberechtigten Teilnehmer eines edd-Jugendforums beantragt werden. Für die Abwahl ist die 2/3 Mehrheit des Jugendforums nötig.
4.15. Das Dekanatsteam trifft sich mindestens vier mal jährlich.
4.16. Es ist beschlussfähig, wenn der Termin allen bekannt war und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
4.17. Eine außerordentliche Dekanatsteamsitzung muss einberufen werden, wenn ein Drittel der Mitglieder dies beantragen.
Fußnote
Art. 4.1. Abs. 1: geänd. durch edd-Jugendforum 2.10.2011; mit edd Ordnung Art 1.2 vereinbar gem.
Beschluss des edd-Jugendforum (11.10.2004)
5. Dekanatsjugendseelsorger
5.1. Der mit der Jugendseelsorge im Dekanat Alzenau beauftragte pastorale Mitarbeiter ist aufgrund seines Amtes Mitglied des Dekanatsteams.
5.2. Er trägt in besonderem Maß die Verantwortung für die Ausrichtung entsprechend des Selbstverständnisses.
5.3. Er arbeitet partnerschaftlich mit den ehrenamtlichen Mitarbeitern zusammen und unterstützt diese in ihrem Engagement.
5.4. Im Konfliktfall fungiert eine Person als Schlichter, die von der Leitung der kirchlichen Jugendarbeit in der Diözese Würzburg eingesetzt wird.
6. OMI-Runde
6.1. Die OMI-Runde ist im Zusammenwirken mit Jugendforum und Dekanatsteam eigenständig und keinerlei Weisungen unterworfen. Sie gibt sich eine eigene Ordnung.
6.2. Die Mitgliedschaft zumindest eines Leiters der OMI-Runde im Dekanatsteam ist wünschenswert. Ist dies nicht der Fall, gelten alle Leiter der OMI-Runde als beratende Mitglieder des Dekanatsteams.
6.3. Das Dekanatsteam bemüht sich um eine partnerschaftliche Kooperation mit der OMI-Runde und koordiniert die jeweiligen Angebote, um Überschneidungen zu vermeiden.
7. Verhältnis zur kja-Regionalstelle und zum BDKJ
7.1. edd versteht sich als Teil der regionalen und diözesanen kirchlichen Jugendarbeit. Das Dekanatsteam bemüht sich um die Zusammenarbeit mit der kja-Regionalstelle in Aschaffenburg.
7.2. Die Finanzverwaltung ist – in Verantwortung des Dekanatsjugendseelsorgers an die kja-Regionalstelle angebunden.
7.3. Das Dekanatsteam wirkt auf eine formale Anerkennung von edd durch den BDKJ Aschaffenburg hin.
8. Geltung und Änderung
8.1. Die edd-Ordnung tritt mit Beschluss des edd-Jugendforums vom 11.10.2004 in Kraft.
8.2. Änderungen oder Aufhebung der edd-Ordnung werden vom edd-Jugendforum mit seiner 2/3 Mehrheit entscheiden. Die Beschlussfassung über Änderungen oder Aufhebung müssen in der Einladung angekündigt werden.



